Statuten der FDP Uitikon

Stand: 6. März 2024

§ 1 Rechtsform

Die Freisinnig-Demokratische Partei Uitikon (FDP Uitikon) ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie ist ein Glied der Freisinnig-Demokratischen Partei des Kantons Zürich, deren Statuten für sie wegleitend sind. Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

§ 2 Mitgliedschaft & Zweck

1. Die Mitgliedschaft kann von volljährigen Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassung C erworben werden. Vorausgesetzt wird die Anerkennung der allgemeinen politischen Grundsätze der Freisinnig-Demokratischen Partei.
2. Sie bezweckt, die auf dem Boden freisinniger Staatsauffassung stehenden Personen zu sammeln, um in Uitikon freisinnige Politik zu fördern und um vor Wahlen und Abstimmungen in Parteiversammlungen die Empfehlungen für die freisinnig-demokratischen Stimmberechtigten vorzubereiten.Über die Aufnahme entscheidet 3. der Vorstand auf ein schriftliches Gesuch hin.

§ 3 Austritt und Ausschluss

1. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Präsidentin / den Präsidenten der Ortspartei erfolgen. Vor dem Austritt hat jedes Mitglied seine finanziellen Verpflichtungen bis Ende des laufenden Kalenderjahres zu begleichen.
2. Wer die Interessen der Partei verletzt, kann durch den Vorstand als Mitglied ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist der betroffenen Person schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann die betroffene Person zuhanden der nächsten Generalversammlung Rekurs einlegen.

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