Statuten der FDP Uitikon

Stand: 22. Mai 2003

§ 1 Rechtsform
Die Freisinnig-Demokratische Partei Uitikon (FDP Uitikon) ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie ist ein Glied der Freisinnig-Demokratischen Partei des Kantons Zürich, deren Statuten für sie wegleitend sind.

§ 2 Mitgliedschaft & Zweck
1 DieMitgliedschaft kann von volljährigen Schweizern und Schweizerinnen sowie Ausländern und Ausländerinnen mit Niederlassung C erworben werden. Vorausgesetzt wird die Anerkennung der allgemeinen politischen Grundsätze der Freisinnig-Demokratischen Partei.

2 Sie bezweckt, die auf dem Boden freisinniger Staatsauffassung stehenden Personen zu sammeln, um in Uitikon freisinnige Politik zu fördern und um vor Wahlen und Abstimmungen in Parteiversammlungen die Empfehlungen für die freisinnig-demokratischen Stimmberechtigten vorzubereiten.

3 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf ein schriftliches Gesuch hin.

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